Geras Stadtoberhaupt darf nicht zu Protest gegen NPD aufrufen
Das Verwaltungsgericht Gera hat dem Geraer Oberbürgermeister Norbert Vornehm (SPD) verboten, zu Gegendemonstrationen gegen eine am 10. Juli in der Stadt geplante Neonazi-Veranstaltung aufzurufen. Das Gericht gab am Mittwoch einem Eilantrag der NPD auf Unterlassung statt. Darin hatte sich die Partei gegen einen Aufruf Vornehms im Amtsblatt von Gera vom 25. Juni gewandt, in dem Vornehm in seiner Eigenschaft als Stadtoberhaupt die Bürger zu friedlichem Protest gegen die Veranstaltung aufgerufen hatte. „Man kann nicht als Versammlungsbehörde eine Demonstration genehmigen und zugleich zu Gegenaktionen aufrufen“, erläuterte der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Bernd Amelung, das Urteil. Ein Oberbürgermeister habe die Entscheidungen der Versammlungsbehörde zu verantworten und müsse sich an das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot halten.
Amelung betonte zugleich, dass ein Oberbürgermeister durchaus als Privatperson oder Stadtratsmitglied im Sinne der freien Meinungsäußerung zu solchen Gegendemonstrationen aufrufen darf – jedoch nicht in seiner Eigenschaft als Stadtoberhaupt.